Blog - Hotlinking von Fotos

Hotlinking eigener urheberrechtlich geschützter Fotos verhindern

25 Oct 2017

Urheberrechtlich geschützte Fotos mittels "Hotlinking" in fremde Websites einzubinden, ist heutzutage leider gängige Praxis. Ohne Zustimmung des Fotografen wird einfach auf den Speicherort des Originalfotos verlinkt und das urheberrechtlich geschützte Foto auf einer fremden Website angezeigt. Der Besucher dieser Website bekommt von alldem nichts mit. Ärgerlich ist diese Vorgehensweise für den Fotografen in jedem Fall, lässt sich aber mit einfachen technischen Mitteln verhindern.

Blogeintrag Teaser-Foto

 

Die unerlaubte Nutzung eines Fotos mittels "Hotlinking" hat jedoch eine weitere unangenehme Folge. Der Datenverkehr des Hosts, auf dem das Originalfoto gespeichert ist, wird jedes Mal ausgebremst, wenn über eine fremde Website das mittels "Hotlinking" eingebettete Originalfoto geladen wird. So muss der Fotograf mit seiner eigenen Website zusätzlichen Datenverkehr für fremde Websites bereitstellen, obwohl sein Originalfoto unter falschem Namen auf diesen Websites angezeigt wird (Stichwort "bandwith theft").

Nach aktueller Rechtsprechung ist das "Hotlinking" jedoch urheberrechtlich nicht zu beanstanden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Folgen findest du in einem früheren Beitrag.

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Handelt es sich hierbei um die Website des Fotografen, dann ist alles in Ordnung. Fordert jedoch eine fremde Website das Foto an, dann wurde dieses Foto offensichtlich mittels "Hotlinking" in diese Website eingebettet.

Mit dieser Adressinformation kann der Host nun entscheiden, ob das Foto angezeigt oder gesperrt werden soll.

 

Diese Datei kann auf einem beliebigen PC mit einem Texteditor erstellt werden und muss dann lediglich auf den Host in das betreffende Verzeichnis kopiert werden.

Ein typisches Beispiel einer solchen Datei ".htaccess" sieht folgendermaßen aus:



RewriteEngine on
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http://www.mydomain\.de [NC]
RewriteRule \.(JPE?G|GIF|BMP|PNG|jpe?g|gif|bmp|png)$ - [F]

		

Hat der "Referer" jedoch einen Wert, der nicht der eigenen Domain entspricht (!^ bedeutet ungleich), dann wurde das urheberrechtlich geschützte Foto von einer fremden Website angefordert. In diesem Fall tritt der eigentliche Schutzmechanismus in Zeile 3 in Aktion.

Hier wird die Dateiendung für all diejenigen Dateien angegeben (im vorliegenden Fall JPG-,GIF-, BMP- und PNG-Dateien), deren Zugriff beim Aufruf durch eine fremde Domain gesperrt werden soll.

Als mögliche Erweiterung können mittels zusätzlicher Regeln auch mehrere erlaubte Domains angegeben werden. Außerdem sollten die Bildersuchdienste der gängigen Suchmaschinen von der Sperre ausgenommen werden, um eine Indizierung der eigenen Fotos weiterhin zu ermöglichen.

VgWort