Blog - Recht­sprechung zu Hyperlinks

Zulässigkeit von Hyperlinks auf urheberrechtlich geschützte Fotos

18 Sep 2017

Das Einbetten urheberrechtlich geschützter Fotos in fremde Websites ohne Zustimmung des Fotografen ist heutzutage leider gängige Praxis. Entweder wird das geschützte Foto kopiert, auf fremde Webserver geladen und von dort im Web präsentiert, oder es wird einfach ein Hyperlink auf den Speicherort in der Website gesetzt, wo man das Originalfoto entdeckt hat. Die rechtlichen Konsequenzen beider Vorgehensweisen unterscheiden sich jedoch erheblich.

Blogeintrag Teaser-Foto

 

Diese Adresse kann man nun in die Adresszeile des Browsers einfügen. Nach Drücken der Enter-Taste erscheint lediglich das Foto im Browserfenster ohne die zugehörige Website.

Auf diese Art und Weise lässt sich das Foto leicht in die eigene Website einbinden. Dazu muss im HTML-Befehl für die Anzeige eines Fotos (<img src"...">) im Datenfeld "src" lediglich die soeben ermittelte Adresse eingetragen werden.

Dieser Vorgang wird auch "Hotlinking" genannt, ist vom Urheber des Fotos natürlich nicht gewünscht und führt dann oft zu einem Rechtsstreit.

 

Die Beklagte (Schule) behauptete jedoch, da das Foto bereits auf einer frei zugänglichen Internetseite sei, habe das Einstellen des Referats auf der Website der Schule nicht den Charakter einer öffentlichen Zugänglichmachung.

Demnach handele es sich auch nicht um eine öffentliche Wiedergabe, wenn lediglich auf das Foto verlinkt wird.

 

Beim einfachen Verlinken hat der Urheber nach wie vor die volle Kontrolle über sein eigenes Foto. Beim Kopieren und Abspeichern des Fotos auf einem fremden Webserver behält der Urheber diese Kontrolle jedoch nicht.

Außerdem wird im vorliegenden Fall durch die Beklagte nicht das Originalfoto online veröffentlicht, sondern eine eigens erstellte Vervielfältigung des Fotos.

 

Auch wird durch das "Hotlinking" von Fotos die Rechenleistung des Webservers, auf dem die Website mit dem Originalfoto gespeichert ist, erheblich beansprucht (Stichwort "bandwith theft").

Glücklicherweise gibt es gegen diese Art der illegalen Nutzung eigener Fotos intelligente Techniken. Im nächsten Beitrag zu diesem Thema werden einige Praxistipps erläutert, um das "Hotlinking" eigener Fotos wirkungsvoll zu verhindern.

Quelle: GRUR-Prax 2017, Heft 7, S. 168

VgWort